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Wie gründet man eine Gesellschaft in Monaco?

Die Gründung eines Unternehmens in Monaco bietet mehrere Vorteile, die es zu einem attraktiven Standort für Unternehmen machen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  • Niedrige Steuern: Das Fürstentum ist für sein sehr günstiges Steuersystem bekannt. Die Monaco-Körperschaftssteuersätze sind niedrig und es gibt keine Steuern auf Dividenden oder Kapitalgewinne. Das macht es zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, die ihre Steuerlast minimieren wollen.
  • Strategische Lage: Monaco liegt im Herzen Europas und ist von großen Städten wie Paris, Mailand und Nizza aus leicht erreichbar. Seine zentrale Lage macht es zu einem idealen Standort für Unternehmen, die sich den europäischen Markt erschließen wollen.
  • Ruf als Finanzzentrum: Monaco hat einen Ruf als Finanzzentrum, was für Unternehmen, die Investitionen anziehen oder Partnerschaften mit Finanzinstituten und Privatbanken eingehen wollen, von Vorteil sein kann.

Insgesamt bietet die Gründung eines Unternehmens in Monaco eine Kombination aus niedrigen Steuern, strategischer Lage, entwickelter Infrastruktur, einem wirtschaftsfreundlichen Umfeld und einem Ruf als Finanzzentrum. Dies macht es zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, die sich in Europa niederlassen wollen.

Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée, SARL) ist die häufigste Gesellschaftsform in Monaco. Sie weist die folgenden Merkmale auf:

  • Das Mindestkapital beträgt 15.000 EUR, und das Unternehmen muss ein Bankkonto in Monaco haben.
  • Die Gesellschaft muss mindestens zwei Anteilseigner (natürliche oder juristische Personen) haben, und der Geschäftsführer (natürliche Person) muss seinen Wohnsitz in Monaco oder in den umliegenden Städten Frankreichs oder Italiens haben, um die Gesellschaft effektiv führen zu können.
  • Der Sitz des Unternehmens muss sich in Monaco befinden, entweder am Wohnsitz des Geschäftsführers (für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren und vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters – in diesem Fall darf das Unternehmen keine Angestellten haben) oder in privaten Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehen müssen, oder in einem Geschäftszentrum, das Domizilierungsdienste anbietet.
  • Alle neuen Geschäftstätigkeiten in Monaco müssen von der Regierung ausdrücklich genehmigt werden, d. h. die Antragsteller müssen einen offiziellen Genehmigungsantrag stellen.

Autorisierung von Aktivitäten

Einige Tätigkeiten werden manchmal verweigert, weil sie gesättigt oder einfach unerwünscht sind (vor allem Unternehmen, die als „ohne Ethik und Moral“ gelten). Darüber hinaus unterliegen bestimmte Tätigkeiten in Monaco besonderen Vorschriften, wie z. B. die Finanzberatung oder die Vermittlung von Immobilien.

Der Genehmigungsantrag enthält Angaben zum Gesellschaftszweck, zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern des Unternehmens sowie eine Kopie der ordnungsgemäß beim Finanzamt eingetragenen Satzung.

Die Behörden müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Genehmigungsantrags äußern. Sobald die Genehmigung erteilt ist, muss eine eingetragene Adresse sichergestellt und ein Konto bei einer Bank in Monaco eröffnet werden, um das von den Aktionären eingezahlte Aktienkapital zu erhalten.

Nach all diesen Vorgängen ist die Eintragung des Unternehmens in das monegassische Handelsregister möglich.

Handelsgesellschaften können etwa sechs Monate nach der Beantragung der Zulassung ihre Tätigkeit aufnehmen, was vor allem auf Verwaltungsfristen und das Bankkontoeröffnungsverfahren zurückzuführen ist.

Verpflichtungen für in Monaco gegründete Unternehmen

Alle Unternehmen müssen eine Buchhaltung führen und, mit Ausnahme von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, den monegassischen Behörden jährlich einen Jahresabschluss vorlegen.

Alle Unternehmen müssen bei der Eintragung in das Handelsregister von Monaco Angaben zu ihren Endbegünstigten machen und spätere Änderungen offenlegen.

Änderungen der Satzung und der Geschäftsführung sind ebenfalls offen zu legen.

Ein Unternehmen in Monaco haben und im Ausland leben

Viele Nutzer wenden sich an uns, um eine Gesellschaft in Monaco zu gründen, die im Ausland lebt.

Es ist jedoch zu beachten, dass dies zwar von Monaco aus möglich ist, aber am Wohnsitz der Inhaber der Gesellschaft zu erheblichen steuerlichen Problemen führen würde.

Selbst wenn es sich um ein monegassisches Unternehmen handelt, könnte die örtliche Steuerbehörde seine Einkünfte nach den Kriterien des tatsächlichen Sitzes des Unternehmens, der CFC-Vorschriften oder der internationalen Steuertransparenz geltend machen.

Daher empfehlen wir Gebietsfremden die Gründung einer Gesellschaft in Monaco nur dann, wenn es sich um vermögende Privatpersonen handelt, die die folgenden Bedingungen erfüllen können:

  • Wirtschaftliche Substanz: Das heißt, die Holdinggesellschaft muss ein Büro und einige Mitarbeiter haben. Nach Möglichkeit sollten die Mitarbeiter Vermögensverwalter oder qualifizierte Personen sein.
  • Effektives Management: Wenn möglich, sollten die Verwalter in Monaco ansässig sein oder der Vorstand oder die Verwalter sollten bei jeder Sitzung nach Monaco reisen.
  • Eine sichtbare Präsenz, einschließlich einer Telefonnummer, einer Website und einer greifbaren Darstellung, dass das Unternehmen in Monaco ansässig ist.

Wie man den ersten Schritt macht

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Holdinggesellschaft in Monaco zu gründen, helfen wir Ihnen gerne, sofern Sie sich verpflichten, die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz und eine effiziente Verwaltung zu erfüllen.

Und wenn Sie daran interessiert sind, Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Monaco zu verlegen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Berichts „Der endgültige Leitfaden für das Leben in Monaco“, den Sie unten finden. Bei Fragen können Sie uns unverbindlich kontaktieren.

Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden.

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Andreu Capmajó

Tax director

Laden Sie den kostenlosen Bericht auf Englisch herunter

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